Erhöhte degressive Abschreibung
Neue Abschreibungsregeln im Wohnungsbau
Der Wohnungsneubau wird jetzt noch attraktiver: Die neue degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) beträgt 5 Prozent für Projekte mit Baubeginn innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1.10.2023.
Am Freitag, 22. März 2024 wurde das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung ratifiziert. Ein Bestandteil der Neuregelungen ist die erhöhte Abschreibung für neu zu schaffenden Wohnraum.
Nach der Erhöhung der linearen AfA und der Schaffung einer Sonder-AfA für besonders klimafreundlichen Neubau werden die Bedingungen im Bereich des Wohnungsneubaus nun nochmals verbessert: Die neue degressive AfA bildet mit dem höheren Abschreibungssatz von 5 Prozent den tatsächlichen Wertverzehr von Wohngebäuden besser ab und soll zu mehr Investitionen im Wohnungsbau führen.
Wer auf nachhaltigen Neubau setzt, kann mit dem “Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude” (QNG) die besten Konditionen der KfW-Bank pro Wohneinheit nutzen. Zusätzlich wurde mit dem Wachstumschancengesetz auch die Sonder-AfA für besonders klimafreundlichen, QNG-zertifizierten Wohnungsneubau verbessert. Hier gelten nun ein längerer Anwendungszeitraum und eine erhöhte Baukostenobergrenze.
Auch in selbst genutzten Immobilien können Wohneinheiten wie beispielsweise Einliegerwohnungen vermietet werden. Die Anschaffungskosten können anteilig zur vermieteten Fläche steuerlich geltend gemacht werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich die Tilgungsrate durch die zusätzlichen Mieteinnahmen reduziert.
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Quelle: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2024/03/degressive-afa.html