
Nachhaltig bauen und Förderung sichern mit Nachhaltigkeits-Zertifizierung
Künftig will die Bundesregierung Bauherren stärker fördern, die nachhaltig Bauen möchten. Die Förderung von Bauvorhaben soll verstärkt an der Reduktion von Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus und dem Primärenergiebedarf ausgerichtet werden. Anfang 2022 wurde die Förderung für Effizienzhäuser neu geordnet, sodass aktuell nur noch Häuser der Klasse Effizienzhaus 40 NH (Nachhaltigkeits-Klasse) durch die KfW gefördert werden.
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude als staatliches Gütesiegel

Als Nachweis einer erfolgreichen Nachhaltigkeits-Zertifizierung erhalten Gebäude das sogenannte „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG). Dieses staatliche Qualitätssiegel ist Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung im Rahmen der oben genannten Programme. Kriterien sind die Einhaltung von allgemeinen und besonderen Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle, funktionale und ökonomische Qualität von Gebäuden sowie die Qualität der Planungs- und Bauprozesse. Geprüft wird das Gebäude dazu anhand des „Bewertungssystems Nachhaltiger Kleinwohnhausbau“ (BNK). Unser Musterhaus Günzburg beispielsweise wurde nach BNK zertifiziert.
Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnhausbau (BNK)
Das BNK ist ein System zur Nachhaltigkeitszertifizierung des Bau-Instituts für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen (BiRN). Es bietet eine übersichtliche und nachvollziehbare Systematik, anhand derer die Nachhaltigkeit von Wohngebäuden bewertet wird. Hauptkategorien der Bewertung sind die soziokulturelle und funktionale Qualität, die ökonomische Qualität eines Gebäudes, dessen ökologische Qualität sowie die Prozessqualität des Bauvorhabens. Die Abbildung zeigt die 19 Kriterien-Steckbriefe anhand der Hauptkriterien, welche nach BNK bewertet werden. Für das QNG-Siegel gibt es zudem drei QNG-Zusatzanforderungen.

Nachhaltigkeits-Zertifizierung bei Fertighaus WEISS
Unsere BNK-Auditoren melden Ihr Bauvorhaben zur Zertifizierung an und unterstützen Sie bei der nachhaltigen Planung und Ausführung Ihres Wohngebäudes. Unser Planungs-Team legt mit Ihnen und in Abstimmung mit unseren BNK-Auditoren die nachhaltigen Planungsziele fest, informiert und berät zum Vorgehen. Um die Nachhaltigkeits-Zertifizierung zu erhalten, müssen zahlreiche Vorgaben berücksichtigt werden: neben der Art der gewünschten Förderung etwa der Verbau einer Photovoltaik-Anlage, der Einsatz einer Lüftungsanlage und weitere. Nach Abschluss übergibt der BNK-Auditor die Dokumentationsunterlagen an die Zertifizierungsstelle. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie das BNK- bzw. QNG-Siegel.
KfW-Effizienzhaus 40 NH
Im Vergleich mit dem Effizienzhaus 40 werden beim Effizienzhaus 40 NH (Nachhaltigkeits-Klasse) noch stärker die Aspekte nachhaltigen Bauens betont. Um die Förderung nach BEG zu erhalten, benötigt ein Gebäude das “Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude”. Welche Maßnahmen konkret erforderlich sind, um diese Kriterien zu erfüllen und die Förderung nach BEG zu erlangen, erfahren Sie im Beratungsgespräch. Hier erfahren Sie mehr über unsere Effizienzhäuser KfW 40.
Mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) staatliche Förderung erhalten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat zum 28. Juli 2022 erneut die Bundesförderung für effiziente Gebäude angepasst. Neubauvorhaben werden im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude Effizienzhaus – Kredit (261, 262) (Förderkredit)“ gefördert. Wer die Förderung für ein Effizienzhaus 40 NH der KfW-Bank in Anspruch nehmen will, muss eine Zertifizierung mit dem QNG anstreben und nachweisen.
Der Kreditbetrag für ein Effizienzhaus 40 NH beträgt maximal 120.000 Euro je Wohneinheit. Dabei erhalten Bauherren 5 Prozent der Summe, maximal 6.000 Euro je Wohneinheit als Tilgungszuschuss. Daneben können zusätzliche Kreditsummen sowie Zuschüsse für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten in Anspruch genommen werden. KfW-Kredit, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung werden in einem Antrag beantragt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW.