Nachhaltig bauen und Förderung sichern mit Nachhaltigkeits-Zertifizierung
Seit dem 1. März 2023 fördert die Bundesregierung diejenigen Bauherren stärker, die nachhaltig Bauen möchten. Die Förderung von Bauvorhaben wurde dabei neben dem Primärenergiebedarf verstärkt an der Reduktion von Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus ausgerichtet. Mit dem Inkrafttreten des Programms “Klimafreundlicher Neubau” werden nur noch Häuser der Klasse Effizienzhaus 40 durch die KfW gefördert, die weitere Anforderungen erfüllen. Auch die Förderbedingungen des Kredits „Wohneigentum für Familien“ setzen eine QNG-Zertifizierung voraus, um die höchsten Förderbeträge in Anspruch nehmen zu können.
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude als staatliches Gütesiegel
Als Nachweis einer erfolgreichen Nachhaltigkeits-Zertifizierung erhalten Gebäude das sogenannte „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG). Dieses staatliche Qualitätssiegel ist Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung im Rahmen der oben genannten Programme. Kriterien sind die Einhaltung von allgemeinen und besonderen Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle, funktionale und ökonomische Qualität von Gebäuden sowie die Qualität der Planungs- und Bauprozesse. Geprüft wird das Gebäude dazu anhand des „Bewertungssystems Nachhaltiger Kleinwohnhausbau“ (BNK). Unser Musterhaus Günzburg beispielsweise wurde nach BNK zertifiziert.
Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnhausbau (BNK)
Das BNK ist ein System zur Nachhaltigkeitszertifizierung des Bau-Instituts für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen (BiRN). Es bietet eine übersichtliche und nachvollziehbare Systematik, anhand derer die Nachhaltigkeit von Wohngebäuden bewertet wird. Hauptkategorien der Bewertung sind die soziokulturelle und funktionale Qualität, die ökonomische Qualität eines Gebäudes, dessen ökologische Qualität sowie die Prozessqualität des Bauvorhabens. Die Abbildung zeigt die 19 Kriterien-Steckbriefe anhand der Hauptkriterien, welche nach BNK bewertet werden. Für das QNG-Siegel gibt es zudem drei QNG-Zusatzanforderungen.
Nachhaltigkeits-Zertifizierung bei Fertighaus WEISS
Unsere BNK-Auditoren melden Ihr Bauvorhaben zur Zertifizierung an und unterstützen Sie bei der nachhaltigen Planung und Ausführung Ihres Wohngebäudes. Unser Planungs-Team legt mit Ihnen und in Abstimmung mit unseren BNK-Auditoren die nachhaltigen Planungsziele fest, informiert und berät zum Vorgehen. Um die Nachhaltigkeits-Zertifizierung zu erhalten, müssen zahlreiche Vorgaben berücksichtigt werden: neben der Art der gewünschten Förderung etwa der Verbau einer Photovoltaik-Anlage, der Einsatz einer Lüftungsanlage und weitere. Nach Abschluss übergibt der BNK-Auditor die Dokumentationsunterlagen an die Zertifizierungsstelle. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie das BNK- bzw. QNG-Siegel.
KfW-Effizienzhaus 40 als Standard für die Förderung
Ein Effizienzhaus KfW 40 hat einen Jahresprimärenergiebedarf von nur 40 Prozent des GEG-Referenzgebäudes, das bedeutet einen um 15 Prozent geringeren Bedarf an Primärenergie als ein Gebäude, das die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. Ein Bau als Effizienzhaus 40 ist Voraussetzung für den Erhalt einer staatlichen Förderung im Programm “Klimafreundlicher Neubau”. Darüber hinaus muss ein Gebäude weitere Anforderungen erfüllen. Hier erfahren Sie mehr über unsere Effizienzhäuser KfW 40 und den Standard “Klimafreundliches Wohngebäude”. Welche Maßnahmen für eine Förderung konkret erforderlich sind, erfahren Sie im Beratungsgespräch.
Mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) staatliche Förderung erhalten
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat zum 1. März 2023 das Programm “Klimafreundlicher Neubau” gestartet. Neubauvorhaben von Privatpersonen werden von der KfW im Rahmen der Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“ mit zinsgünstigen Krediten unterstützt. Unternehmen können im Rahmen von “Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)” eine Förderung erhalten.
Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“
Im Oktober 2023 hat die Bundesregierung eine Maßnahme zur Förderung des Wohnungsbaus für Familien eingeleitet. So hat die KfW-Bank die Förderbedingungen des Kredits „Wohneigentum für Familien“ im Auftrag des Bundesbauministeriums verbessert. Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens stieg für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro. Auch die Kredithöchstbeträge stiegen, sodass eine Familie mit einem Kind in der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ bis zu 270.000 Euro zu günstigen Konditionen aufnehmen kann.
Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW.