Mehrfamilienhaus finanzieren: Eigenkapital, Kredite & Förderung

Wer ein Mehr­fa­mi­li­en­haus mit drei bis sechs Woh­nun­gen bau­en und finan­zie­ren will, merkt schnell: Ab der drit­ten Woh­nung rech­nen Ban­ken anders als bei einem nor­ma­len Ein­fa­mi­li­en­haus. Sie schau­en vor allem auf die spä­te­ren Miet­ein­nah­men, das soge­nann­te Ertrags­wert­ver­fah­ren. Ent­schei­dend sind aus­rei­chend Eigen­ka­pi­tal, eine rea­lis­ti­sche Miet­kal­ku­la­ti­on und ein gut durch­dach­ter Bau­ab­lauf, der zur Finan­zie­rung passt.

Für pri­va­te Kapi­tal­an­le­ger heißt das: Die Finan­zie­rung eines Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses lässt sich nicht ein­fach von der eige­nen Bau­fi­nan­zie­rung ablei­ten. Bank, Boni­tät, Miet­ein­nah­men und Bau­ab­lauf hän­gen eng zusam­men, und wer das von Anfang an mit­denkt, ver­han­delt spür­bar siche­rer und geht bes­ser vor­be­rei­tet in den Bau.

Zusam­men­fas­sung:

  • Ab drei bis vier Woh­nun­gen schau­en Ban­ken vor allem auf die zu erwar­ten­den Miet­ein­nah­men (Ertrags­wert­ver­fah­ren), nicht mehr nur auf den rei­nen Bauwert.
  • Die geplan­ten Miet­ein­nah­men abzüg­lich lau­fen­der Kos­ten flie­ßen direkt in die Prü­fung ein, wie viel Kre­dit die Bank über­haupt gibt.
  • Ein Bau­kre­dit für den Neu­bau wird übli­cher­wei­se in meh­re­ren Raten nach Bau­fort­schritt aus­ge­zahlt, die Rück­zah­lung beginnt erst nach der Fertigstellung.
  • KfW-Pro­gram­me und För­der­pro­gram­me der Bun­des­län­der las­sen sich beim Bau eines Effi­zi­enz­haus 40 mit­ein­an­der kombinieren.
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Wie viel Eigenkapital verlangen Banken für ein Mehrfamilienhaus?

Ban­ken ver­lan­gen bei einem Mehr­fa­mi­li­en­haus in der Regel mehr Eigen­ka­pi­tal als bei einer ein­zel­nen Eigen­tums­woh­nung. Min­des­tens müs­sen Sie die Kauf­ne­ben­kos­ten selbst bezah­len, denn die­se Kos­ten zählt die Bank nicht zum Wert der Immobilie.

Wie hoch der Kre­dit am Ende aus­fällt, hängt nicht von einer ein­zi­gen Zahl ab, son­dern von meh­re­ren Din­gen zusam­men. Dazu zäh­len Ihre Boni­tät, der Anteil ver­mie­te­ter gegen­über selbst­ge­nutz­ter Woh­nun­gen, die Bau­qua­li­tät und der ener­ge­ti­sche Stan­dard des Hau­ses sowie die Ein­schät­zung der finan­zie­ren­den Bank. Auch wie Sie til­gen wol­len und wie belast­bar Ihre Kos­ten­be­rech­nung für den Neu­bau ist, wirkt sich auf den Rah­men aus, den eine Bank am Ende zusagt.

Als Sicher­heit dient der Bank vor allem das Haus selbst, genau­er die soge­nann­te Grund­schuld dar­auf. Wie viel davon die Bank tat­säch­lich als Kre­dit­grund­la­ge aner­kennt, hängt vom soge­nann­ten Belei­hungs­wert ab, dem vor­sich­tig ange­setz­ten Wert, den die Bank dem Haus bei­misst und der meist unter dem Kauf­preis liegt (mehr dazu im nächs­ten Abschnitt). Wer schon in der Pla­nungs­pha­se eine ver­läss­li­che Kos­ten­ba­sis hat, ver­schafft der Bank eine bes­se­re Grund­la­ge für die Kal­ku­la­ti­on. Genau hier zeigt sich, wie wich­tig eine soli­de Bau­pla­nung für die Finan­zie­rung ist: Wer bei­spiels­wei­se ein Mehr­fa­mi­li­en­haus von Fer­tig­haus WEISS plant, erhält Archi­tek­tur, Sta­tik und Bau­lei­tung aus einer Hand und damit von Anfang an einen Fest­preis bis zur Über­ga­be. Genau die­sen Grad an frü­her, hoher Pla­nungs­si­cher­heit kön­nen Ban­ken bei der Prü­fung des Finan­zie­rungs­rah­mens honorieren.

Wie bewerten Banken ein Mehrfamilienhaus als Kapitalanlage?

Ab drei bis vier Woh­nun­gen wech­seln Ban­ken die Rechen­me­tho­de: Statt Bau- und Grund­stücks­wert zäh­len jetzt vor allem die Miet­ein­nah­men, die sich mit dem Haus dau­er­haft erzie­len lassen.

Kurz erklärt: Bei der einen Metho­de, dem Sach­wert­ver­fah­ren, zäh­len Grund­stück, Bau­qua­li­tät und Aus­stat­tung. Bei der ande­ren, dem Ertrags­wert­ver­fah­ren, rech­net die Bank dage­gen vom dau­er­haft erziel­ba­ren Miet­ertrag zurück auf den Wert der Immo­bi­lie, abzüg­lich lau­fen­der Kos­ten und einem Sicher­heits­ab­schlag für das Objektrisiko. 

Die­ser Belei­hungs­wert liegt nor­ma­ler­wei­se deut­lich unter dem aktu­el­len Ver­kehrs­wert, also dem geschätz­ten Markt­preis des Hau­ses. Wie groß der Abschlag aus­fällt und wie viel davon eine Bank tat­säch­lich als Kre­dit ver­gibt, unter­schei­det sich je nach Anbie­ter: Pfand­brief­ban­ken rech­nen tra­di­tio­nell vor­sich­ti­ger als Geschäfts­ban­ken oder Spar­kas­sen, Ver­si­che­run­gen wie­der­um geben oft nur einen klei­ne­ren Teil des Belei­hungs­werts als Kre­dit her­aus. Die­se Band­brei­te ist ein Grund, war­um sich ein Ver­gleich meh­re­rer Ban­ken bei einem Mehr­fa­mi­li­en­haus beson­ders lohnt. Mehr zur Berech­nung erklärt die­ser Fach­bei­trag zum Belei­hungs­wert.

Gleich­zei­tig prüft die Bank, ob Sie sich die monat­li­che Rate dau­er­haft leis­ten kön­nen, Fach­leu­te nen­nen das Kapi­tal­dienst­fä­hig­keit: Rei­chen die Miet­ein­nah­men oder Ihr Ein­kom­men aus, um Zins und Til­gung Monat für Monat zu tra­gen? Für die­se Rech­nung set­zen vie­le Ban­ken einen höhe­ren Zins­satz an, als aktu­ell am Markt ver­langt wird, um ein künf­ti­ges Zins­än­de­rungs­ri­si­ko abzu­fe­dern. Ergän­zend fließt Ihre klas­si­sche Boni­tät ein, also Ein­kom­men, bestehen­de Kre­di­te und Schufa-Auskunft.

Ein Mehr­fa­mi­li­en­haus, in dem ein Teil der Woh­nun­gen selbst genutzt wird, stu­fen man­che Ban­ken ten­den­zi­ell etwas güns­ti­ger ein als ein voll ver­mie­te­tes Objekt, weil ein Teil des Cash­flows dadurch plan­ba­rer erscheint. Die­se Ten­denz ist kei­ne fes­te Regel, son­dern eine Beob­ach­tung aus der Finan­zie­rungs­pra­xis, die je nach Bank und Objekt unter­schied­lich stark ausfällt.

Welchen Einfluss haben kalkulierte Mieteinnahmen auf die Finanzierung?

Bei einem voll­ver­mie­te­ten Mehr­fa­mi­li­en­haus flie­ßen die geplan­ten Miet­ein­nah­men abzüg­lich lau­fen­der Kos­ten direkt in die Berech­nung der Bank ein und bestim­men mit, wie hoch der Kre­dit aus­fal­len darf.

Die Bank rech­net dabei nicht mit der vol­len Kalt­mie­te. Für Instand­hal­tung, Ver­wal­tung und einen rea­lis­ti­schen Leer­stand zieht sie einen Sicher­heits­ab­schlag von den geplan­ten Miet­ein­nah­men ab, bevor der ver­blei­ben­de Net­to­er­trag in die Berech­nung ein­fließt. Wie hoch die­ser Abschlag aus­fällt, hängt vom Objekt, der Lage und der Mie­ter­struk­tur ab.

Beim Neu­bau kommt eine Beson­der­heit hin­zu: Es gibt noch kei­ne bestehen­den Miet­ver­trä­ge, die Erträ­ge müs­sen also plau­si­bel geschätzt wer­den, etwa anhand ver­gleich­ba­rer Häu­ser am Stand­ort. Je rea­lis­ti­scher und bes­ser belegt die­se Miet­kal­ku­la­ti­on ist, des­to rei­bungs­lo­ser ver­läuft die Prü­fung bei der Bank. Wer hier zu opti­mis­tisch rech­net, ris­kiert, dass die Bank die ange­setz­te Mie­te nach unten kor­ri­giert und der Kre­dit klei­ner aus­fällt als erhofft.

Aus welchen Bausteinen besteht das Darlehen für ein Mehrfamilienhaus?

Das Kern­stück der Finan­zie­rung ist meist ein klas­si­sches Annui­tä­ten­dar­le­hen, ergänzt um Son­der­til­gungs­rech­te und, beim Neu­bau, eine Aus­zah­lung in meh­re­ren Raten statt in einer Summe.

Annuitätendarlehen, Tilgung und Sondertilgungsrechte

Beim soge­nann­ten Annui­tä­ten­dar­le­hen zah­len Sie über die gesam­te Zins­bin­dung, also den Zeit­raum mit fes­tem Zins­satz, hin­weg jeden Monat die­sel­be Rate aus Zins und Til­gung. Die Til­gung soll­te so gewählt wer­den, dass sie zum künf­ti­gen Net­to-Miet­ertrag passt, damit sich der Kre­dit im Ide­al­fall aus den lau­fen­den Miet­ein­nah­men bezahlt. Son­der­til­gungs­rech­te geben zusätz­li­chen Spiel­raum: Markt­üb­lich sind fünf bis zehn Pro­zent der Dar­le­hens­sum­me pro Jahr, wobei vie­le Ban­ken einen Teil davon ohne Zins­auf­schlag gewäh­ren. Wer sich die­sen Spiel­raum bei Son­der­til­gun­gen ver­trag­lich sichert, kann Miet­stei­ge­run­gen oder Son­der­zah­lun­gen spä­ter fle­xi­bel zur schnel­le­ren Ent­schul­dung nutzen.

Tranchenauszahlung: die Neubau-Besonderheit beim Baukredit

Beim Neu­bau eines ver­mie­te­ten Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses ist ein Bau­kre­dit oder ein For­ward-Dar­le­hen die übli­che Lösung, ein Kre­dit, des­sen Zins­satz schon heu­te für einen spä­te­ren Bau­start fest­ge­schrie­ben wird. Zuerst set­zen Sie Ihr Eigen­ka­pi­tal ein, danach zahlt die Bank ihre Mit­tel in meh­re­ren Raten aus, immer dann, wenn ein Bau­ab­schnitt nach­weis­lich fer­tig ist.

Gut zu wis­sen: Zins und Til­gung set­zen je nach Dar­le­hens­ver­trag häu­fig erst nach der Fer­tig­stel­lung ein, wenn die Woh­nun­gen bereits ver­mie­tet sind und Miet­ein­nah­men flie­ßen. Bis dahin zahlt der Inves­tor in der Regel nur Bereit­stel­lungs­zin­sen auf noch nicht abge­ru­fe­ne Raten. 

Das zeigt auch, war­um eine ver­bind­li­che Bau­ab­lauf­pla­nung für die Finan­zie­rung so wich­tig ist: Jede Rate ist an einen nach­weis­ba­ren Bau­fort­schritt gekop­pelt, etwa Roh­bau fer­tig, Dach dicht oder Innen­aus­bau abge­schlos­sen. Je kla­rer die­se Bau­ab­schnit­te von Anfang an fest­ste­hen, des­to rei­bungs­lo­ser läuft die Aus­zah­lung. Genau des­halb lohnt es sich, die Haus­pla­nung nicht der Bank zu über­las­sen, son­dern von Anfang an mit einem erfah­re­nen Bau­part­ner zu klä­ren, wie lan­ge der Bau tat­säch­lich dau­ert, was wel­cher Abschnitt kos­tet und wer die Arbei­ten vor Ort koor­di­niert. Ein Bau­pro­zess mit Pla­nung, Sta­tik und Bau­lei­tung aus einer Hand, wie ihn Fer­tig­haus WEISS für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser mit 3 bis 6 Woh­nun­gen anbie­tet, lässt sich ent­spre­chend eng an die ver­trag­lich fixier­ten Bau­ab­schnit­te kop­peln, was die Plan­bar­keit der Aus­zah­lungs­zeit­punk­te für Bau­herr und Bank erhöht.

Welche KfW- und Landesförderung gibt es 2026 für den Neubau eines Mehrfamilienhauses?

Wer ein Mehr­fa­mi­li­en­haus im soge­nann­ten Effi­zi­enz­haus-40-Stan­dard baut, also ein Haus, das deut­lich weni­ger Ener­gie braucht als gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, kann zins­güns­ti­ge Kre­di­te der KfW nut­zen: Pro­gramm 297 für Selbst­nut­zer, Pro­gramm 298 für Ver­mie­ter und Inves­to­ren. Die För­de­rung gibt es je Wohnung.

Ohne das Qua­li­täts­sie­gel Nach­hal­ti­ges Gebäu­de (QNG) liegt der maxi­ma­le Kre­dit­be­trag bei bis zu 100.000 Euro je Woh­nung, mit dem QNG-Sie­gel steigt der Rah­men auf bis zu 150.000 Euro je Woh­nung. Bei einem Mehr­fa­mi­li­en­haus mit vier oder sechs Woh­nun­gen macht das in der Sum­me schnell einen gro­ßen Unter­schied für den mög­li­chen För­der­kre­dit­an­teil. Details zu den aktu­el­len Kon­di­tio­nen führt die KfW zu den För­der­pro­gram­men 297 und 298.

Ergän­zend zur Bun­des­för­de­rung bie­ten Lan­des­för­der­ban­ken eige­ne Woh­nungs­bau­pro­gram­me an, etwa die L‑Bank in Baden-Würt­tem­berg, die Bay­ern­L­abo in Bay­ern, die WIBank in Hes­sen oder die ISB in Rhein­land-Pfalz. Ent­schei­dend ist dabei, wo Sie bau­en, nicht wo Sie woh­nen, und vie­le die­ser Pro­gram­me las­sen sich mit der KfW-För­de­rung kom­bi­nie­ren. Einen Über­blick ver­schafft die­se Zusam­men­stel­lung der Lan­des­för­der­pro­gram­me. Wel­che bau­li­chen Vor­aus­set­zun­gen der Effi­zi­enz­haus-40-Stan­dard kon­kret mit­bringt und wie sich das schon in der Pla­nung berück­sich­ti­gen lässt, zeigt der Über­blick zum Effi­zi­enz­haus 40 von Fer­tig­haus WEISS.

Welche Unterlagen brauchen Investoren für die Finanzierungsanfrage?

Für eine belast­ba­re Finan­zie­rungs­an­fra­ge braucht die Bank zwei Arten von Unter­la­gen: Nach­wei­se zu Ihrer per­sön­li­chen Boni­tät und Unter­la­gen zum geplan­ten Mehr­fa­mi­li­en­haus selbst.

  • Selbst­aus­kunft und Ein­kom­mens­nach­wei­se: Gehalts­ab­rech­nun­gen, Steu­er­be­schei­de oder eine betriebs­wirt­schaft­li­che Aus­wer­tung (BWA) bei Selbstständigen.
  • Schufa-Aus­kunft: zeigt der Bank, wie es um Ihre Kre­dit­wür­dig­keit steht.
  • Eigen­ka­pi­tal­nach­weis: Kon­to­aus­zü­ge oder Depot­aus­zü­ge zur ver­füg­ba­ren Liquidität.
  • Grund­buch­aus­zug: belegt, wem das Bau­grund­stück gehört.
  • Bau­ge­neh­mi­gung und Bau­plä­ne: Grund­la­ge für die tech­ni­sche Prü­fung des Vorhabens.
  • Kos­ten­be­rech­nung und Ener­gie­aus­weis: Basis für Belei­hungs­wert und Förderfähigkeit.

Bei Bestands­ob­jek­ten kommt zusätz­lich die Mie­ter­lis­te bezie­hungs­wei­se die bestehen­den Miet­ver­trä­ge hin­zu, da sie den tat­säch­li­chen Ist-Miet­ertrag bele­gen. Eine voll­stän­di­ge Über­sicht lie­fert die­se Check­lis­te zu Finan­zie­rungs­un­ter­la­gen. Wer die­se Unter­la­gen früh­zei­tig bün­delt, kann die Prü­fung erleich­tern und schafft gute Vor­aus­set­zun­gen für Finanzierungsgespräche.

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Welche Steuervorteile sichern sich Kapitalanleger beim Mehrfamilienhaus?

Kapi­tal­an­le­ger kön­nen bei einem neu­en Mehr­fa­mi­li­en­haus die Abschrei­bung deut­lich beschleu­ni­gen und dadurch die Finan­zie­rung in den ers­ten Jah­ren steu­er­lich spür­bar entlasten.

Für neue Wohn­ge­bäu­de, mit deren Bau zwi­schen dem 30. Sep­tem­ber 2023 und dem 1. Okto­ber 2029 begon­nen wird, lässt sich statt der übli­chen gleich­blei­ben­den Abschrei­bung eine fal­len­de Gebäu­de-AfA von 5 Pro­zent pro Jahr auf den jewei­li­gen Rest­buch­wert anset­zen. Das bedeu­tet: In den ers­ten Jah­ren set­zen Sie mehr von den Bau­kos­ten steu­er­lich ab als spä­ter. Zusätz­lich steht Ihnen bei neu­em Miet­wohn­raum im Effi­zi­enz­haus-40-Stan­dard mit QNG-Sie­gel die Son­der­ab­schrei­bung nach § 7b Ein­kom­men­steu­er­ge­setz offen.

Kom­bi­na­ti­on im Blick: Die fal­len­de Abschrei­bung und die Son­der-AfA nach § 7b EStG las­sen sich kom­bi­nie­ren. Die Son­der-AfA erlaubt bis zu 5 Pro­zent zusätz­lich pro Jahr über vier Jah­re, ins­ge­samt also bis zu 20 Pro­zent. Vor­aus­set­zung: Die Bau­kos­ten lie­gen unter 5.200 Euro je Qua­drat­me­ter, als Berech­nungs­grund­la­ge zäh­len maxi­mal 4.000 Euro je Qua­drat­me­ter, und die Woh­nun­gen wer­den min­des­tens zehn Jah­re lang vermietet. 

Für Sie als Inves­tor bedeu­tet das: Wenn Sie die Vor­aus­set­zun­gen erfül­len, kön­nen Sie in den ers­ten vier Jah­ren einen erheb­li­chen Teil der Her­stel­lungs­kos­ten steu­er­lich gel­tend machen, was die Liqui­di­tät in der Anfangs­pha­se der Finan­zie­rung ent­las­tet. Auch Finan­zie­rungs­kos­ten wie Zin­sen, Bereit­stel­lungs­zin­sen und bestimm­te Neben­kos­ten des Kre­dits las­sen sich bei ver­mie­te­ten Woh­nun­gen steu­er­lich abset­zen. Wer sich hier­zu unsi­cher ist, soll­te die kon­kre­te Kon­stel­la­ti­on mit einem Steu­er­be­ra­ter durch­rech­nen las­sen, da die Regeln an Fris­ten und Grenz­wer­te gebun­den sind.

Welche Fehler kosten bei der Mehrfamilienhaus-Finanzierung am meisten?

Die teu­ers­ten Feh­ler ent­ste­hen sel­ten beim Zins­satz selbst, son­dern bei der Kal­ku­la­ti­on drum­her­um: unter­schätz­te Neben­kos­ten, eine zu knap­pe Reser­ve und ver­pass­te Fördertermine.

  1. Gesamt­kos­ten unter­schätzt: Kos­ten für Erschlie­ßung und ande­re Bau­ne­ben­kos­ten, etwa Geneh­mi­gun­gen oder Anschlüs­se, wer­den oft zu nied­rig ange­setzt und spren­gen spä­ter den Rahmen.
  2. Zu knap­pe Eigen­ka­pi­tal- und Liqui­di­täts­re­ser­ve: Ohne Puf­fer wird jede Bau­zeit­ver­zö­ge­rung sofort zum Finanzierungsproblem.
  3. För­der­an­trä­ge zu spät gestellt: KfW- und Lan­des­för­de­rung müs­sen in der Regel vor Bau­be­ginn bean­tragt wer­den, sonst ver­fällt der Anspruch.
  4. Kein Ban­ken­ver­gleich: Wer nur ein Ange­bot ein­holt, über­sieht oft güns­ti­ge­re Kon­di­tio­nen oder bes­se­re Son­der­til­gungs­rech­te bei einem ande­ren Anbieter.
  5. Lau­fen­de Kos­ten unter­schätzt: Instand­hal­tung, Ver­wal­tung und Leer­stand wer­den in der ers­ten Kal­ku­la­ti­on häu­fig zu opti­mis­tisch angesetzt.

Die­se Feh­ler­quel­len bestä­tigt auch eine Ana­ly­se der Stif­tung Waren­test zu teu­ren Bau­fi­nan­zie­rungs­feh­lern. Wer die­se Punk­te vor der Finan­zie­rungs­zu­sa­ge ein­mal durch­geht, kann das Risi­ko einer Nach­fi­nan­zie­rung wäh­rend der Bau­pha­se reduzieren.

Verlässliche Planung sichert die Finanzierung

Am Ende hän­gen alle Bau­stei­ne der Mehr­fa­mi­li­en­haus-Finan­zie­rung an einem gemein­sa­men Punkt: der Ver­läss­lich­keit der zugrun­de lie­gen­den Zah­len. Eine Bank ver­traut einer Miet­kal­ku­la­ti­on, einer Kos­ten­be­rech­nung und einem Bau­ab­lauf­plan nur so weit, wie die­se auch tat­säch­lich ein­ge­hal­ten werden.

Genau des­halb lohnt es sich, Eigen­ka­pi­tal­pla­nung, För­der­mit­tel­an­trag und die Pla­nung des Baus von Anfang an gemein­sam zu den­ken, statt sie nach­ein­an­der abzu­ar­bei­ten. Ver­glei­chen Sie früh­zei­tig meh­re­re Ban­ken, stel­len Sie För­der­an­trä­ge vor Bau­be­ginn, und las­sen Sie sich schon in der Pla­nungs­pha­se per­sön­lich bera­ten, wie Ihr Mehr­fa­mi­li­en­haus kon­kret aus­se­hen, was es kos­ten und wie lan­ge der Bau dau­ern soll. Wer die­se Fra­gen früh mit einem Bau­part­ner klärt, der eine trans­pa­ren­te Kos­ten- und Ter­min­pla­nung bie­tet, schafft gute Vor­aus­set­zun­gen für Gesprä­che mit finan­zie­ren­den Banken.

Häufige Fragen zur Mehrfamilienhaus-Finanzierung

FAQ - Fertighaus WEISS

Ist ein teilweise selbstgenutztes Mehrfamilienhaus leichter zu finanzieren als ein voll vermietetes?

Ten­den­zi­ell ja, eini­ge Ban­ken stu­fen teil­wei­se selbst­ge­nutz­te Objek­te etwas güns­ti­ger ein als voll­ver­mie­te­te Kapi­tal­an­la­gen. Der Unter­schied ist jedoch kei­ne fes­te Regel, son­dern eine Ein­zel­fall­ent­schei­dung, die von Bank, Objekt und Boni­tät abhängt. Ein Ver­gleich meh­re­rer Ange­bo­te zeigt, wie stark sich das im kon­kre­ten Fall auswirkt.

Wie stark mindert Leerstand die von der Bank anerkannten Mieteinnahmen?

Ban­ken zie­hen für Ver­wal­tung, Instand­hal­tung und Leer­stand einen Sicher­heits­ab­schlag von der kal­ku­lier­ten Brut­to­mie­te ab, bevor sie den Rest in die Trag­fä­hig­keits­rech­nung ein­be­zie­hen. Die genaue Höhe hängt vom Objekt und der Lage ab. Nur der ver­blei­ben­de Net­to­er­trag zählt für die Kreditwürdigkeit.

Lässt sich die KfW-Förderung mit einem Landesförderprogramm kombinieren?

Ja, KfW-Kre­di­te und Pro­gram­me der Lan­des­för­der­ban­ken sind in vie­len Fäl­len mit­ein­an­der kom­bi­nier­bar. Ent­schei­dend ist dabei der Stand­ort des Bau­vor­ha­bens, nicht der Wohn­sitz des Inves­tors. Wel­che Kom­bi­na­ti­on im Ein­zel­fall zuläs­sig ist, klärt die jewei­li­ge Lan­des­för­der­bank vor Antragstellung.

Ist eine Sondertilgung beim Mehrfamilienhaus-Kredit immer ohne Zinsaufschlag möglich?

Nein, nicht auto­ma­tisch. Vie­le Ban­ken gewäh­ren einen Teil der Son­der­til­gung, oft bis zu fünf Pro­zent der Dar­le­hens­sum­me pro Jahr, ohne Zins­auf­schlag, wäh­rend dar­über hin­aus­ge­hen­de Beträ­ge zusätz­lich ver­gü­tet wer­den müs­sen. Die genau­en Kon­di­tio­nen soll­ten vor Ver­trags­ab­schluss ver­han­delt werden.

Welche Bedingung muss ich für die Sonder-AfA nach § 7b EStG erfüllen?

Vor­aus­set­zung ist unter ande­rem, dass die Woh­nun­gen min­des­tens zehn Jah­re lang ver­mie­tet wer­den. Zusätz­lich gel­ten eine Bau­kos­ten­ober­gren­ze von 5.200 Euro je Qua­drat­me­ter sowie eine gede­ckel­te Bemes­sungs­grund­la­ge von 4.000 Euro je Qua­drat­me­ter. Nur wenn die­se Gren­zen ein­ge­hal­ten wer­den, lässt sich die Son­der­ab­schrei­bung in vol­ler Höhe nutzen.

Mehrfamilienhaus Chmel von Fertighaus WEISS